Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.tertianum-premiumresidences.de
Die Tertianum Service GmbH ist bemüht, die Internetseite www.tertianum-premiumresidences.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Wir haben diese Internetseite in Form einer WCAG-Selbstbewertung testen lassen. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.
Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.
Alle für die Prüfung ausgewählten Seiten sind mit WCAG vollständig vereinbar.
Für die Prüfung hat die Prüfstelle 5 repräsentative Seiten ausgewählt. Zitat der Prüfstelle: „Gemäß WCAG kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen.“
Diese Erklärung wurde am 22.12.2022 erstellt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
PDF-Downloads sind nicht barrierefrei oder nur barrierarm.
Feedback zur Barrierefreiheit und Kontakt
Sollten Sie auf unserer Internetseite auf andere Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an folgende E-Mail-Adresse: [email protected].
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527 2805
Telefax: +49 (0) 30 18 527 2901
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de