Stationärer Pflegewohnbereich München
Übersicht Preise für die stationäre Pflege
Tägliches Entgelt nach Pflegegrad (PG) gestaffelt | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
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Allgemeine Pflegeleistungen | 137,30 € | 144,50 € | 153,20 € | 161,90 € | 166,60 € |
Unterkunft | 26,80 € | 26,80 € | 26,80 € | 26,80 € | 26,80 € |
Verpflegung | 36,20 € | 36,20 € | 36,20 € | 36,20 € | 36,20 € |
Investitionskosten | 62,00 € | 62,00 € | 62,00 € | 62,00 € | 62,00 € |
Ausbildungsumlage | 5,85 € | 5,85 € | 5,85 € | 5,85 € | 5,85 € |
Gesamt pro Tag | 268,15 € | 275,35 € | 284,05 € | 292,75 € | 297,45 € |
Entsprechend der gesetzlichen Regelung hat der Pflegebewohner einen Anspruch auf Erstattung der Pflegekosten gegenüber seiner Pflegekasse. Der Erstattungsbetrag nach § 91 SGB XI darf 80% des Betrages nicht überschreiten, den die Pflegekasse für den Pflegebedürftigen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Normalfall leisten muss.
Kosten pro Monat nach Pflegegrad (PG) gestaffelt | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
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Kosten pro Monat (30 Tage) | 8.044,50 € | 8.260,50 € | 8.521,50 € | 8.782,50 € | 8.923,50 € |
Erstattung der Pflegekasse (80%) | 100,00 € | 616,00 € | 1.009,60 € | 1.420,00 € | 1.604,00 € |
Ø Eigenanteil pro Monat | 7.944,50€ | 7.644,50 € | 7.511,90 € | 7.362,50 € | 7.319,50 € |
Für Apartments mit einer Loggia berechnen wir einen Zuschlag, der im jeweils aktuellen Leistungs- und Entgeltverzeichnis der Wahl- und Serviceleistungen hinterlegt ist. Vor Einzug in den Pflegewohnbereich schließen der künftige Pflegebewohner als Privatperson und die Tertianum Residenz München einen Pflegewohnvertrag ab, in welchem sämtliche Rechte und Pflichten sowie der vereinbarte Preis detailliert festgehalten sind. Allein die Bestimmungen dieses Pflegewohnvertrags sind für den Bewohner und Tertianum verbindlich. Auf Wunsch wird ein Vertragsmuster für den stationären Pflegewohnbereich zur Einsicht vorgelegt.
Stand Preislisten Stationäre Pflege: 01/2024
Kurzzeitpflege
Es gibt Situationen, in denen der Pflegebedürftige zuhause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden kann. Entweder, weil die pflegende Person durch Urlaub oder Krankheit verhindert, weil zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig oder weil die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vor.
Dauer der Kurzzeitpflege und Kostenerstattung durch die Kasse
Die Pflegekasse trägt einen Großteil der Kosten für die Kurzzeitpflege. Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung. Der Maximalbetrag ist jedoch auf 1.774 Euro im Jahr gedeckelt. Meistens ist dieser Betrag ausgeschöpft, bevor die Acht-Wochen-Grenze erreicht wird. Die Kurzzeitpflege kann aber zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. So können auch längere Aufenthalte finanziert und der Eigenanteil begrenzt werden. Der Anspruch erhöht sich dann auf maximal 3.386 Euro.
Voraussetzungen
Anspruch auf bezuschusste Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, deren Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist.
Tagespflege
Kosten
Die Tertianum Residenz München ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach § 72 SGB XI [Elftes Buch Sozialgesetzbuch –Soziale Pflegeversicherung] zur Tagespflege zugelassen. Der künftige Tagespflegegast schließt als Privatperson mit der Tertianum Residenz München einen Vertrag für die Tagespflege ab, in welchem sämtliche Rechte und Pflichten sowie der vereinbarte Preis detailliert festgehalten sind. Allein die Bestimmungen dieses Vertrages sind für den Tagespflegegast und Tertianum verbindlich.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Allgemeine Pflegeleistungen | 94,00 EUR | 105,00 EUR | 117,00 EUR | 130,00 EUR | 134,00 EUR |
Unterkunft | 15,00 EUR | 15,00 EUR | 15,00 EUR | 15,00 EUR | 15,00 EUR |
Verpflegung* | 36,20 EUR | 36,20 EUR | 36,20 EUR | 36,20 EUR | 36,20 EUR |
Investitionskostenanteil | 13,50 EUR | 13,50 EUR | 13,50 EUR | 13,50 EUR | 13,50 EUR |
Gesamtentgelt | 158,70 EUR | 169,70 EUR | 181,70 EUR | 194,80 EUR | 198,70 EUR |
*Für Bewohner im Wohnbereich der Tertianum Residenz wird ein Abschlag von EUR 20,00 vorgenommen.
Kostenerstattung
Um den gehobenen Kundenansprüchen gerecht zu werden, hat Tertianum von der Regelung des § 91 Absatz 1 Sozialgesetzbuch XI Gebrauch gemacht und auf den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen verzichtet. Deshalb ist der Tagespflegegast gegenüber Tertianum Selbstzahler. Entsprechend der gesetzlichen Regelung hat der Tagespflegegast einen Anspruch auf Erstattung der Pflegekosten gegenüber seiner Pflegekasse. Der Erstattungsbetrag nach § 91 SGB XI darf 80% des Betrages nicht überschreiten, den die Pflegekasse für den Pflegebedürftigen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Normalfall leisten muss.
Monatliche Kosten
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Durchschnittliche monatliche Kosten | 4.761,00 EUR | 5.091,00 EUR | 5.451,00 EUR | 5.841,00 EUR | 5.961,00 EUR |
Erstattung der Pflegekasse (80%) | 100,00 EUR | 616,00 EUR | 1.009,60 EUR | 1.420,00 EUR | 1.604,00 EUR |
Durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil | 4.661,00 EUR | 4.475,00 EUR | 4.441,40 EUR | 4.421,00 EUR | 4.357,00 EUR |
Erstattung der Pflegekasse (100%) | 125,00 EUR | 770,00 EUR | 1.262,00 EUR | 1.775,00 EUR | 2.005,00 EUR |
(Berechnung basierend auf 30 Tagen)
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125,00 EUR
Bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI handelt es sich um einen Zuschuss, der zweckgebunden nur für die gesetzlich normierten Sachleistungsangebote eingesetzt werden darf.
Stand Preislisten Tagespflege: 12/2023