Journal
Menu

Stationärer Pflegewohnbereich Konstanz

Die First-Class-Pflege der Tertianum Residenz Berlin unterstützt Sie, wo, wie und wann Sie möchten und überschreitet mit ihren Pflegeleistungen die gesetzlichen Leistungsstandards deutlich. Unser Ziel ist eine sichere und fördernde Pflege, die zur Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung sowie Unabhängigkeit und damit zu Wohlbefinden und Freude am Leben beiträgt. Die 24 Einzelpflegeapartments mit Duschbad haben eine Größe von ca. 21 qm bis 30 qm. Je nach Verfügbarkeit kann zwischen einem Apartment zum Fischmarkt mit Blick auf die Konstanzer Altstadt oder einem Apartment zum Konzilgebäude mit direktem Zugang zur Terrasse gewählt werden.
Sport und Physiotherapie in Begleitung, in der Tertianum Premium Residenz.
Beispielgrundriss eines Einzelpflegeapartment in der Tertianum Residence Konstanz
Beispielgrundriss Einzelpflegeapartment

Übersicht Preise für die stationäre Pflege

Preise gültig ab 01.01.2024

Tägliches Entgelt nach Pflegegrad (PG) gestaffelt PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Allgemeine Pflegeleistungen 126,96 € 132,36 € 141,16 € 151,16 € 157,66 €
Unterkunft 30,80 € 30,80 € 30,80 € 30,80 € 30,80 €
Verpflegung 29,02 € 29,02 € 29,02 € 29,02 € 29,02 €
Investitionskosten 40,70 € 40,70 € 40,70 € 40,70 € 40,70 €
Ausbildungsumlage 6,91 € 6,91 € 6,91 € 6,91 € 6,91 €
Gesamt pro Tag 234,39 € 239,79 € 248,59 € 258,59 € 265,09 €

Entsprechend der gesetzlichen Regelung hat der Pflegebewohner einen Anspruch auf Erstattung der Pflegekosten gegenüber seiner Pflegekasse. Der Erstattungsbetrag nach § 91 SGB XI darf 80% des Betrages nicht überschreiten, den die Pflegekasse für den Pflegebedürftigen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Normalfall leisten muss.

Kosten pro Monat nach Pflegegrad (PG) gestaffelt PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Kosten pro Monat (30 Tage) 7.031,70 € 7.193,70 € 7.457,70 € 7.757,70 € 7.952,70 €
Erstattung der Pflegekasse (80%) 100,00 € 616,00 € 1.009,60 € 1.420,00 € 1.604,00 €
Ø Eigenanteil pro Monat 6.931,70 € 6.577,70 € 6.448,10 € 6.337,70 € 6.348,70 €

Für größere Pflegeapartments sowie für Apartments mit einer Terrasse oder einem Balkon berechnen wir einen Zuschlag, der im jeweils aktuellen Leistungs- und Entgeltverzeichnis der Wahl- und Serviceleistungen hinterlegt ist. Weitere Auskünfte hierzu erteilen wir gerne auf Nachfrage. Vor Einzug in den Pflegewohnbereich schließen der künftige Pflegebewohner als Privatperson und die Tertianum Residenz Konstanz einen Pflegewohnvertrag ab, in welchem sämtliche Rechte und Pflichten sowie der vereinbarte Preis detailliert festgehalten sind. Allein die Bestimmungen dieses Pflegewohnvertrags sind für den Bewohner und Tertianum verbindlich. Um sich darüber vor dem verbindlichen Abschluss eines Pflegewohnvertrages mit der Tertianum Residenz Konstanz zu informieren, erhält der zukünftige Bewohner im Voraus eine vorvertragliche Information (Muster des Pflegewohnvertrags).

Kurzzeitpflege

Die stationäre Pflege in Konstanz bietet auf ihrem First Class Pflegewohnbereich acht eingestreute Kurzzeitpflegeplätze.

Es gibt Situationen, in denen der Pflegebedürftige zuhause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden kann. Entweder, weil die pflegende Person durch Urlaub oder Krankheit verhindert, weil zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig oder weil die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vor.

Dauer der Kurzzeitpflege und Kostenerstattung durch die Kasse

Die Pflegekasse trägt einen Großteil der Kosten für die Kurzzeitpflege. Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung. Der Maximalbetrag ist jedoch auf 1.774 Euro im Jahr gedeckelt. Meistens ist dieser Betrag ausgeschöpft, bevor die Acht-Wochen-Grenze erreicht wird. Die Kurzzeitpflege kann aber zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. So können auch längere Aufenthalte finanziert und der Eigenanteil begrenzt werden. Der Anspruch erhöht sich dann auf maximal 3.386 Euro.

Voraussetzungen

Anspruch auf bezuschusste Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, deren Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist.