Stationärer Pflegewohnbereich in der Tertianum Residenz Berlin
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Stationärer Pflegewohnbereich Berlin

Die First-Class-Pflege der Tertianum Residenz Berlin unterstützt Sie, wo, wie und wann Sie möchten und überschreitet mit ihren Pflegeleistungen die gesetzlichen Leistungsstandards deutlich. Unser Ziel ist eine sichere und fördernde Pflege, die zur Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung sowie Unabhängigkeit und damit zu Wohlbefinden und Freude am Leben beiträgt. Die 25 Einzelpflegeapartments mit Duschbad haben eine Größe von 32 qm bis 55 qm. Je nach Verfügbarkeit kann zwischen einem Apartment mit Wintergarten zur Passauer Straße und Morgensonne oder mit Loggia zum Garten und Sonne vom Mittag bis zum Abend gewählt werden.
erfreute Seniorin mit ihrer Pflegefachkraft
Beispielgrundriss Einzelpflegeapartment
Beispielgrundriss Einzelpflegeapartment

Übersicht Preise für die stationäre Pflege

Tägliches Entgelt nach Pflegegrad (PG) gestaffelt PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Allgemeine Pflegeleistungen 74,80€ 96,50€ 113,80€ 131,10€ 139,60€
Unterkunft 16,70€ 16,70€ 16,70€ 16,70€ 16,70€
Verpflegung 22,50€ 22,50€ 22,50€ 22,50€ 22,50€
Investitionskosten 86,10€ 86,10€ 86,10€ 86,10€ 86,10€
Ausbildungsumlage 5,53€ 5,53€ 5,53€ 5,53€ 5,53€
Gesamt pro Tag 205,63€ 227,33€ 244,63€ 261,93€ 270,43€

Entsprechend der gesetzlichen Regelung hat der Pflegebewohner einen Anspruch auf Erstattung der Pflegekosten gegenüber seiner Pflegekasse. Der Erstattungsbetrag nach § 91 SGB XI darf 80% des Betrages nicht überschreiten, den die Pflegekasse für den Pflegebedürftigen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Normalfall leisten muss.

Kosten pro Monat nach Pflegegrad (PG) gestaffelt PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Kosten pro Monat (30 Tage) 6.168,90€ 6.819,90€ 7.338,90€ 7.857,90€ 8.112,90€
Erstattung der Pflegekasse (80%) 100,00€ 616,00€ 1.009,60€ 1.420,00€ 1.604,00€
Ø Eigenanteil pro Monat 6.068,90€ 6.203,90€ 6.329,30€ 6.437,90€ 6.508,90€

Für größere Pflegeapartments sowie für Apartments mit einer Loggia berechnen wir einen Zuschlag, der im jeweils aktuellen Leistungs- und Entgeltverzeichnis der Wahl- und Serviceleistungen hinterlegt ist. Weitere Auskünfte hierzu erteilen wir gerne auf Nachfrage. Vor Einzug in den Pflegewohnbereich schließt der künftige Pflegebewohner als Privatperson und die Tertianum Residenz Berlin einen Pflegewohnvertrag ab, in welchem sämtliche Rechte und Pflichten sowie der vereinbarte Preis detailliert festgehalten sind. Allein die Bestimmungen dieses Pflegewohnvertrags sind für den Bewohner und Tertianum verbindlich. Auf Wunsch wird ein Vertragsmuster für den Pflegewohnbereich zur Einsicht vorgelegt.